Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer gemäß BKrFQG gliedert sich in fünf thematisch strukturierte Module. Dabei müssen alle Kenntnisbereiche vollständig abgedeckt werden, um die Voraussetzungen für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 zu erfüllen.
Bei Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung kann eines der Module – je nach Schwerpunkt – durch die ADR-Schulung ersetzt werden (Modul 1 oder Modul 5).